Strafgesetzeunterliegen strengen rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgeboten, auch absoluten Rückwirkungs- und Analogieverboten (Nulla poena sine lege). Ferner muss die gesetzliche Strafdrohung zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters in einem angemessenen Verhältnis stehen (Nulla poena sine culpa).
Weitere Begriffe : Verruf | Rücklieferung | Testament, ordentliches |
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