Nulla poena sine culpa

(lat. "keine Strafe ohne Schuld"), sog. Schuldgrundsatz im Strafrecht. Schuldstrafrecht.

(Keine Strafe ohne Schuld) ist ein rechtsstaatlicher, an der Idee der Gerechtigkeit orientierter, im Leitprinzip der Menschenwürde wurzelnder Verfassungsgrundsatz. Er gebietet, dass Straftatbestände und ihre Rechtsfolgen angemessen aufeinander abgestimmt sein müssen. Die angedrohte Strafe hat zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters in einem fairen Verhältnis zu stehen. Das geltende Schuldprinzip deckt sich in seiner strafbegrenzenden Wirkung mit dem allgemeinen Ubermassverbot. Die gesetzliche Strafdrohung darf demgemäss nach Art und Mass nicht schlechthin unangemessen oder gar unmenschlich, erniedrigend oder grausam sein. Auch der Straftäter hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass er in seiner Menschenwürde geschützt und nicht zum blossen Objekt der Verbrechensbekämpfung degradiert wird.

Schuld.

(keine Strafe ohne Schuld) Schuldgrundsatz im Strafrecht.




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