Stufenweise Wiedereingliederung

Im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistung nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) ist die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung ausdrücklich vorgesehen. Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten, und könne sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen entsprechend dieser Zielsetzung erbracht werden (§ 28 SGB IX; Rehabilitationsmaßnahmen).




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