supranationale Organisationen

gehören zu den internationalen Organisationen. Eine supranationale Organisation kann auch gegen den Willen ihrer Mitglieder bindende Beschlüsse fassen. In bestimmten Fällen gelten diese Beschlüsse direkt in den Mitgliedstaaten, d. h. ohne Mitwirkung durch die staatliche Hoheitsgewalt. Die leitenden Organe sind unabhängig
von Weisungen der Mitgliedstaaten. Des Weiteren verfügt die supranationale Organisation über ein eigenes Gericht und ist bei ihrer Finanzierung nicht auf die Beiträge der Mitgliedstaaten angewiesen.

sind überstaatliche Verbindungen (s. a. Staatenverbindung), die eine von der Staatsgewalt der Mitgliedstaaten geschiedene supranationale öffentliche Gewalt ausüben; sie besitzen Hoheitsrechte, deren sich die Mitgliedstaaten zugunsten der Gemeinschaft entäußert haben. Sie stellen keinen Staat dar, auch keinen Bundesstaat, sondern eine Gemeinschaft eigener Art. Im Fall der EU (s. a. Europäische Gemeinschaft, Europäische Integration) spricht man von einem Staatenverbund (BVerfG U. v. 12. 10. 1993, NJW 1993, 3047; s. a. Staatenbund; Staatenverbindung).




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