Suzeränitätwird eine Staatenverbindung genannt, in welcher der Suzerän (Oberstaat) die wichtigsten (insbes. die militärischen und außenpolitischen) Befugnisse des „Unterstaates“ (Vasallenstaates) ausübt und als Gegenleistung die Verpflichtung zu dessen Schutz übernommen hat („Schutzherrschaft“; Protektorat). Das Verhältnis der S. kam besonders bei in Auflösung befindlichen Großstaaten vor. Beispiel: Osmanisches Reich im Verhältnis zu Rumänien und Serbien bis 1878, zu Ägypten bis 1914.
Weitere Begriffe : interpersonales Privatrecht | Sicherung der Arbeitnehmer im Krankheitsfall | Ausspielung |
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