Dotation (von lat. dos, Mitgift). 1) Öffentliches Recht: Finanzielle Zuwendung von Trägern öffentl. Verwaltung untereinander, insbes. Finanzausgleichszahlungen (Finanzausgleich) und Zweckzuschüsse (Gemeinde erhält vom Land einen Zuschuss für den Bau einer Schule); 2) Zivil recht: die Austeuer; 3) Katholisches Kirchenrecht: die Übergabe der dos an die Stiftung.
Weitere Begriffe : Getränkesteuer | Verbindlichkeit eines Befehls | Bausparbeiträge |
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