Talmud(neuhebräisch "das Lernen"), die wichtigste Aufzeichnung, die die Lehren, Vorschriften und Überlieferungen des nachalttestamentarischen Judentums zusammenfassen. Er wurde im 6. Jh. v. Chr. begonnen und im 5. Jh. n. Chr. abgeschlossen. Er besteht aus der Mischna: sie enthält die Religionsgesetze und ist in sechs Ordnungen eingeteilt; der Gemara: sie ist die Niederschrift der Diskussionen über die Mischna der palästinensischen und der babylonischen Lehrer im 3.-5. Jh. Die Gemara übernimmt die sechs Ordnungen der Mischna in 60 Traktaten. Inhaltlich ist der T. ein Gemisch von Gesetzestext, Erzählungen, Sittensprüchen und Gleichnissen. Er umfasst Gebiete wie: Recht über Grund und Boden, über die Sabbate, Fest- und Fasttage, über die Ehe, das Zivil- und Strafrecht u.a. Neben dem palästinensischen gibt es den babylonischen T., der allein als verbindlich anerkannt wurde. Die wichtigste Kommentierung stammt von Raschi (11. Jh.).
Weitere Begriffe : Rechnungshöfe | Verhaltenshaftung | Güterstand, gesetzlicher |
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