Talion

(lat. talio), die in primitiven Rechtsordnungen übliche Vergeltung einer Untat durch gleiches Übel ("Auge um Auge", "Zahn um Zahn"). Im Verbrechen wird der alleinige Grund der Strafe gesehen (Selbstjustiz).

(lat. [F.] Wiedervergeltung) ist die Vergeltung einer Rechtsverletzung durch ein gleichartiges Übel (Auge um Auge). Die T. ist im gegenwärtigen Strafrecht Deutschlands unzulässig. Lit.: Hermesdorf, H., Poena talionis, 1965

(lat. talio) ist die Vergeltung einer strafbaren Rechtsgüterverletzung an dem Täter durch Zufügen eines gleichartigen Übels (Auge um Auge, Zahn um Zahn; Blutrache). Die im römischen und frühen germanischen Recht übliche reine Vergeltungsstrafe (poena talionis) wird in allen Kulturländern abgelehnt, wie auch der Vergeltungsgedanke als Strafzweck durchweg abgelehnt wird. Die vom Verletzten selbst vorgenommene Vergeltung wird als unzulässige Selbstjustiz betrachtet und strafrechtlich verfolgt, weil die schuldangemessene Sühnung von Straftaten durch rechtsstaatlich vertretbare Mittel dem Staat vorbehalten und Sache der Strafverfolgungsorgane und Gerichte ist. Über die strafrechtlichen Folgen bei Erwiderung einer Beleidigung oder Körperverletzung auf der Stelle; Absehen von Strafe.




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