Talon
Erneuerungsschein.
Erneuerungsschein
Legitimationspapier, das gern. §805 BGB zum Empfang neuer Zins- oder Dividendenscheine berechtigt, wenn sämtliche Kupons aufgebraucht sind, ohne dass das jeweilige Hauptpapier vorgelegt werden muss. Zusammen mit den Zins- oder Dividendenscheinen bildet der Talon den so genannten Bogen des Hauptpapiers. Wegen des zunehmenden stückelosen Effektengiroverkehrs verliert der Talon heute an Bedeutung.
Erneuerungsschein.
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