Tarifeinheit Grundsatz, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag Anwendung finden soll. Danach hat derjenige Tarifvertrag Vorrang, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und den darin tätigen Arbeitnehmern am besten gerecht wird. Vergleiche Tarifpluralität.
Weitere Begriffe : Messungsanerkennung | verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen | Verzicht |
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