Tarifwilligkeitgenerelle Bereitschaft zum Abschluss von Tarifverträgen. Es stellt sich die Frage, ob eine Koalition nur dann Tariffähigkeit besitzt, wenn sie laut ihrer Satzung auch den Willen zum Abschluss von Tarifverträgen (=Tarifwilligkeit) hat. Zur Beantwortung dieser Frage ist auf die Legitimation einer Koalition zur Normsetzung zurückzugreifen. Bei ihrem Eintritt in die Koalition unterwerfen sich die Eintretenden der Satzungsgewalt des Verbandes. Enthält die Satzung daher von Anfang an den Entschluss, Tarifverträge zu schließen, so unterwerfen sich die Eintretenden mit ihrem Eintritt auch der Normsetzung durch die Koalition. Nur so lässt sich die Normsetzung der Verbände mit zwingender Wirkung (Geltung von Tarifnormen) für ihre Mitglieder legitimieren. Aus diesem Grund muss eine Koalition tarifwillig sein, um die Tariffähigkeit zu besitzen.
Weitere Begriffe : Schuman-Plan | Standrecht | Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln |
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