Tatbestandsmerkmale sind die in einem Gesetz beschriebenen u. geregelten Einzelheiten eines Vorganges, an die gesetzliche Folgen geknüpft sind (zivil- rechtl. z.B. Schadensersatzanspruch, strafrechtl. Strafe). Man unterscheidet zwischen objektiven u. subjektiven T.n. Erstere sind die das geregelte Geschehnis beschreibenden Merkmale einschliesslich der Rechtswidrigkeit, letztere die Schuld (Vorsatz od. Fahrlässigkeit); subjektive Unrechtselemente. a. auch Tatbestand.
Weitere Begriffe : Ladenangestellte, | Peinlich | Geisteskranke, Geistesschwache (Unterbringung) |
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