Tatbestandsmerkmale

sind die in einem Gesetz beschriebenen u. geregelten Einzelheiten eines Vorganges, an die gesetzliche Folgen geknüpft sind (zivil- rechtl. z.B. Schadensersatzanspruch, strafrechtl. Strafe). Man unterscheidet zwischen objektiven u. subjektiven T.n. Erstere sind die das geregelte Geschehnis beschreibenden Merkmale einschliesslich der Rechtswidrigkeit, letztere die Schuld (Vorsatz od. Fahrlässigkeit); subjektive Unrechtselemente. a. auch Tatbestand.

Straftat.




Vorheriger Fachbegriff: Tatbestandsmerkmal | Nächster Fachbegriff: Tatbestandsverschiebung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen