Teilzeit- und Befristungsgesetz, Abk. TzBfG: Gesetz, in welchem der Anspruch auf Teilzeitarbeit (Teilzeitbeschäftigung) begründet wird und die Voraussetzungen einer zulässigen Befristung von Arbeitsverhältnissen (befristetes Arbeitsverhältnis) geregelt werden. Ziel dieses Gesetzes ist es nach §1 TzBfG zum einen, Teilzeitarbeit zu fördern und die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten zu verhindern. Zum anderen soll auch die Diskriminierung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern verhindert werden. Das TzBfG geht auf Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse zurück. Es löst das Beschäftigungsförderungsgesetz ab, das bis zum 31. 12.2000 in Kraft war.
Weitere Begriffe : mündelsicher | gemeinfrei | Mindestlohn |
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