Tierseuchenkasse

Die T. ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts auf Landesebene, die i. d. R. dem für Veterinärwesen zuständigen Ministerium untersteht. Neben der Hauptaufgabe, für Tierverluste durch Tierseuchen Entschädigung zu leisten, unterhalten sie insbes. Tiergesundheitsdienste. Hierzu zählen die Beratung der Tierbesitzer in tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Angelegenheiten, die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Tiergesundheit im Sinne eines vorbeugenden Verbraucher- und Seuchenschutzes und die Unterstützung des öffentlichen Veterinärwesens sowie der Lebens- und Futtermittelüberwachung (z. B. thüring. TierseuchenG v. 8. 5. 2001, GVBl. 43, m. Änd.). Auch von der Europäischen Gemeinschaft kann ein finanzieller Ausgleich gezahlt werden, s. dazu Vogelgrippe.




Vorheriger Fachbegriff: Tierseuchen | Nächster Fachbegriff: Tiertransporte


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen