TodesnachweisDerjenige, der aufgrund des Todes einer Person Rechte herleitet, muss den Tod ggf. beweisen. Dieser T. wird durch die Führung des öffentlichen Sterbebuches erleichtert: eine Todeseintragung beweist, sofern das Sterbebuch ordnungsgemäss geführt ist, deren Richtigkeit. Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit ist jedoch jederzeit zulässig. Für den Rechtsverkehr wird eine beglaubigte Abschrift der Eintragung im Sterbebuch erteilt, die dieselbe Beweiskraft wie das Sterbebuch selber hat.
Weitere Begriffe : Brandlegung | Gemeindefinanzen | verschlechternde Übung |
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