Toto Bei Sport-Toto-Wette liegt ein Lotterievertrag vor. Die T.-Wette ist landesgesetzlich geregelt (z.B. Sportwetten-Gesetz in Nordrhein-Westfalen). Der Wettvertrag mit der Totogesellschaft kommt zustande, wenn der T.-Einnehmer den ausgefüllten Wettschein mit dem vorgeschriebenen Kontrollzeichen versieht und annimmt. Der Gewinner wird durch den vom Unternehmer aufgestellten Spielplan ermittelt. Das Ergebnis hängt beim Fussball-T. vom Ausgang der vorher festgelegten Fussballspiele ab. Zur Darlegung eines Gewinn-Anspruchs gegen die Totogesellschaft genügt Vorlage des Abschnittes A des Wettscheines
Weitere Begriffe : Vertragsverletzung | Dauerschuldzinsen | Vogt |
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