Trassiert - eigener Wechselist ein gezogener Wechsel, den der Aussteller auf sich selbst zieht. Das ist zulässig (Art. 3 II WechselG). Der t.-e. W. kommt in der Wirkung dem Solawechsel nahe.
Weitere Begriffe : Erschwerniszulage | Subhastation | Versicherungspflichtige Personen |
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