Unfallkasse des Bundes Die Unfallkasse des Bundes ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung; sie ist hervorgegangen aus der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung und der Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Bundesministeriums für Verkehr (§ 218 b SGB VII). Sie ist in erster Linie zuständig für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes, aber auch für besondere Personengruppen wie z. B. Entwicklungshelfer und ehrenamtliche Helfer beim DRK und THW. In Bereich des Arbeitsschutzes erstreckt sich die Zuständigkeit der Unfallkasse des Bundes auch auf die Beamten des Bundes (§ 125 SGB VII).
Weitere Begriffe : Strafausdehnung auf Organe und Vertreter | Codex Iuris Bavarici judicialis | Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) |
MMnews
|