Unfallkasse

Im Sozialrecht :

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind neben den Berufsgenossenschaften die Eigenunfallversicherungsträger. Zu diesen gehören der Bund, die Bundesagentur für Arbeit, die Länder, die Gemeinden und die Gemeindeverbände sowie die Eisen- bahn-Unfallkasse und die Unfallkasse Post und Telekom (§§ 125- 129 SGB VII).




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