Unterpariemission

ist die Ausgabe von Wertpapieren, die auf einen bestimmten Nennbetrag lauten (insbes. Inhaberschuldverschreibungen), zu einem geringeren Betrag als dem Nennbetrag. Bei Aktien ist die U. verboten (dies gilt auch für Stückaktien, § 9 AktG, sog. geringster Ausgabebetrag).




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