Untersuchungsmaxime bedeutet, dass das Gericht in einem Prozess den für seine Entscheidung relevanten Sachverhalt von Amts wegen aufklären muss u. an das Vorbringen u. die Beweisanträge der Parteien nicht gebunden ist. Die U. gilt u.a. im Strafprozess u.
Weitere Begriffe : Absolution | Heilverfahren | Verbrechen |
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