Urkundsbeamter

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle eines Gerichtes hat u.a. die Aufgabe, Anträge und Erklärungen aufzunehmen, Rechtskraftzeugnisse zu erteilen, Sitzungsniederschriften zu fertigen, Ladungen und Zustellungen vorzunehmen und Ausfertigungen zu erteilen. -Geschäftsstelle, Rechtspfleger.

ist ein Beamter des mittleren oder gehobenen Dienstes, der an der Geschäftsstelle eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft tätig ist (§ 153 GVG). Er nimmt insbesondere Beurkundungen vor (z. B. Sitzungsprotokolle), erteilt Ausfertigungen u. Abschriften gerichtlicher Urkunden (z. B. Urteile) u. führt die Akten u. Register.

(§ 153 GVG) ist der Beamte des mittleren oder gehobenen Diensts, der nach gesetzlich besonders geregelter Ausbildung an der Geschäftsstelle eines Gerichts tätig wird (z. B. Beurkundung, Protokollführung, Aktenführung). Lit.: Schemmerer, F., Urkundsbeamte, Rechtspfleger, 2000




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