Ursachenzusammenhang Strafrecht: Nach der im Strafrecht geltenden Bedingungstheorie (Äquivalenztheorie) ist jede Handlung ursächlich für einen Erfolg, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele. Täter einer strafbaren (Straftat) oder mit Geldbusse (Ordnungswidrigkeit) bedrohten Handlung ist nur, dessen Handlung ursächlich den Erfolg herbeiführt Relevanztheorie.
Weitere Begriffe : Reisemangel | Mängelanzeige | Lehrerkonferenz |
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