Vaterschaftstest

Ein heimlich, also ohne Zustimmung (des Kindes durch den oder die Sorgeberechtigten, d. h. i. d. R. - auch - der Mutter) durchgeführter Gen-Test zur Feststellung der Abstammung verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung und ist damit rechtswidrig. Ein solcher V. kann daher nicht als Beweismittel zur Anfechtung der Vaterschaft (Abstammung, 3) dienen (BGH NJW 2006, 2657; BVerfG NJW 2007, 753). Es besteht aber ein - gerichtlich durchsetzbarer - Anspruch auf Einwilligung in die Klärung der Vaterschaft (Einzelheiten s. Abstammung, 3 f).




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