Verbraucherdarlehen(§§ 491 ff. BGB) ist das entgeltliche Darlehen (Gelddarlehen) zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer mit Ausnahme besonders genannter Verträge (§ 491 II BGB, beachte auch § 491 III BGB). Das V. bedarf der Schriftform und muss bestimmte Inhalte aufweisen (§ 492 BGB). Andernfalls ist es nach § 494 BGB nichtig. Der Darlehensnehmer hat ein Widerrufsrecht (§ 495 BGB). Die Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen ist nur gemäß § 498 BGB möglich. Lit.: Burghaus, T., Verbraucherdarlehen, 2003
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