Verbraucherdarlehen

(§§ 491 ff. BGB) ist das entgeltliche Darlehen (Gelddarlehen) zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer mit Ausnahme besonders genannter Verträge (§ 491 II BGB, beachte auch § 491 III BGB). Das V. bedarf der Schriftform und muss bestimmte Inhalte aufweisen (§ 492 BGB). Andernfalls ist es nach § 494 BGB nichtig. Der Darlehensnehmer hat ein Widerrufsrecht (§ 495 BGB). Die Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen ist nur gemäß § 498 BGB möglich. Lit.: Burghaus, T., Verbraucherdarlehen, 2003




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