VerdächtigerVerdächtiger im kriminalistischen Sinn ist eine Person, die nach den objektiven und subjektiven Umständen als Täter einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit in Betracht gezogen werden kann. Der Verdacht wird dadurch begründet, dass Anhaltspunkte vorliegen, welche die Täterschaft oder Teilnahme der betroffenen Person als möglich erscheinen lassen, wofür jedoch bloße Vermutungen des Kriminalisten nicht ausreichen. Anfangsverdacht, Tatverdacht Strafprozessual gilt jemand als Verdächtiger, wenn gegenüber einer bestimmten Person (noch) schwache Verdachtsmomente bestehen und/oder gegen diese Person noch kein Verfahren als Beschuldigter betrieben wird.
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