Verherrlichung von Gewalttatendie Glorifizierung von Gewalt als Mittel menschlicher Auseinandersetzung. Erfolgt sie durch Darstellungen, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise schildern, so sind u.a. Herstellung, Zugänglichmachung und Verbreitung strafbar; das gleiche gilt für eine Verharmlosung von Gewalttätigkeiten. Ausgenommen sind Darstellungen, die der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen.
Weitere Begriffe : Offene Vermögensfragen | Kontoauszug | Immediatsgesuch |
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