Verkehrserziehung

Beleidigung, Nötigung, Verkehrsunterricht, Verkehrswacht. Verkehrserziehung ist wichtiger als nachträgliches Strafen. Sie ist Hauptaufgabe vorbeugender Unfallverhütungspolitik. Verkehrserziehung findet statt in den Fahrschulen, im Verkehrsunterricht der Schulen, in besonderen Ausbildungslehrgängen und Veranstaltungen der Verkehrswacht. Keine „Verkehrserziehung“ ist die Einwirkung eines Kraftfahrers, der sich durch einen anderen Kraftfahrer belästigt, behindert oder gefährdet glaubt oder von dem er meint, daß er sich sonst falsch verhalten habe, auf eben diesen Fahrer. Solches Verhalten kann vielmehr als Nötigung oder Beleidigung oder nach anderen strafrechtlichen Bestimmungen strafbar sein.




Vorheriger Fachbegriff: Verkehrseinrichtungen | Nächster Fachbegriff: Verkehrsfähige Sache


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen