Verkehrshypothek

ist die wegen des besonderen Schutzes Gutgläubiger für den Rechtsverkehr besonders geeignete Form der Hypothek. Sie kann Buchhypothek oder Briefhypothek sein. Jeder, der nicht die Unrichtigkeit positiv kennt, kann sich darauf verlassen, dass die Eintragungen im Grundbuch und im Hypothekenbrief richtig sind und die V. so besteht, wie die Eintragungen es ausweisen. Dagegen können bei der Sicherungshypothek auch nicht aus den Eintragungen ersichtliche Einwände vom Grundstückseigentümer erhoben werden.

ist im Sachenrecht die zum Umlauf im rechtsgeschäftlichen Verkehr bestimmte Hypothek. Die V. kann Briefhypothek oder Buchhypothek sein. Sie steht im Gegensatz zur Sicherungshypothek (§ 1184 BGB).

Regelform der Hypothek, bei der der gutgläubige Erwerber auch hinsichtlich der Einwendungen und Einreden gegen die Forderung bezüglich der Hypothek geschützt wird (§ 1138 BGB), was sie für den Umlauf besonders geeignet macht.

Hypothek.




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