Verkehrshypothek ist die wegen des besonderen Schutzes Gutgläubiger für den Rechtsverkehr besonders geeignete Form der Hypothek. Sie kann Buchhypothek oder Briefhypothek sein. Jeder, der nicht die Unrichtigkeit positiv kennt, kann sich darauf verlassen, dass die Eintragungen im Grundbuch und im Hypothekenbrief richtig sind und die V. so besteht, wie die Eintragungen es ausweisen. Dagegen können bei der Sicherungshypothek auch nicht aus den Eintragungen ersichtliche Einwände vom Grundstückseigentümer erhoben werden.
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