Verkehrsregeln, allgemeine, im Straßenverkehrsind in §§ 1-35 StVO und auch in der FeV enthalten. Sie bestimmen das Verhalten der Teilnehmer am Straßenverkehr. Die Grundregel verlangt ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht und ein Verhalten, durch das kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird (§ 1 StVO). Die weiteren a. V. schreiben das Verhalten für einzelne Bereiche genau vor, z. B. Fahrgeschwindigkeit, Recht zur Vorfahrt. Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gehen den a. V. vor. Verstöße gegen a. V. stellen Ordnungswidrigkeiten dar (§ 49 StVO, § 75 FeV).
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