Verkehrssicherstellungsgesetz regelt die Sicherstellung von Verkehrsleistungen, insbes. zur Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte im Spannungs- und Verteidigungsfall. Das V. ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen insbes. über die Benutzung von Strassen durch Militärbzw. Zivilverkehr sowie über die Benutzung von Verkehrsmitteln.
Weitere Begriffe : Folgeschaden | unabdingbar | Wiederaufnahme des Verfahrens |
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