Verschwiegenheitspflicht
Verpflichtung, ein Geheimnis nicht zu offenbaren. Vgl. Geheimnisverrat und die dortigen Verweise.
Amtsverschwiegenheit, Amtsgeheimnis, Berufsgeheimnis.
Im Arbeitsrecht:
Treuepflicht.
ist die Pflicht, ein Geheimnis nicht zu offenbaren. Die V., die auch durch ein non disclosure agreement begründet werden kann, ist insbesondere im Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht bedeutsam. Ihre Verletzung kann strafrechtliche, dienstrechtliche und schuldrechtliche Folgen nach sich ziehen. Lit.: Henssler, M., Das anwaltliche Berufsgeheimnis, NJW 1994, 1817; Gödde, K., Die nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht, Diss. jur. Bonn 1999; Strobel, B., Verschwiegenheits- und Auskunftspflicht kommunaler Vertreter, 2002
Amtsverschwiegenheit, Dienstgeheimnis, Berufsgeheimnis, Geheimnisverrat, Treuepflicht.
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