Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschlandist der am 12. 9. 1990 nach den Zweiplusvierverhandlungen abgeschlossene Vertrag zwischen der bisherigen Bundesrepublik Deutschland, der bisherigen Deutschen Demokratischen Republik und den vier alliierten Siegermächten des zweiten Weltkrieges. Lit.: Blumenwitz, D., Der Vertrag vom 12. 9. 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, NJW 1990, 3041
Weitere Begriffe : Kreistag | Anhängelast | Erziehungspflichtverletzung |
MMnews
|