Verwahrung, unregelmäßige (depositum irregulare): Verwahrungsvertrag, bei dem vertretbare Sachen in der Art hinterlegt werden, dass sie in das Eigentum des Verwahrers übergehen oder erlaubtermaßen vom Verwahrer für sich verbraucht werden, und bei dem der Verwahrer nach Beendigung der Verwahrung (anstelle der hinterlegten Sachen) Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückzugewähren hat (§ 700 Abs. 1 BGB).
Weitere Begriffe : Bedingte Forderungen, | Rangrücktritt | Wilderei |
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