Volkseigentum Im Gebiet der früheren DDR gab es kaum privates -»Eigentum. Fast alle Betriebe und der überwiegende Teil des Grund und Bodens befanden sich im Eigentum des Staates, das dort als Volkseigentum bezeichnet wurde. Dieses soll nun wieder in Privateigentum überführt werden, entweder indem es an frühere private Eigentümer zurückgegeben wird, oder indem daran neu privates Eigentum begründet wird. Wegen der Einzelheiten Enteignung, Treuhand.
Weitere Begriffe : Untere Verwaltungsbehörde | Wandelschuldverschreibung | Notverkauf |
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