Vollzugstheorie

Nach der Vollzugstheorie wird das Völkerrecht durch einen innerstaatlichen Vollzugsbefehl zur Anwendung gebracht. Das Völkerrecht ändert seinen Rechtscharakter nicht. Der Rechtsakt erklärt lediglich Völkerrecht für innerstaatlich vollziehbar, eine Verdoppelung der Rechtsnormen tritt somit nicht ein.




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