Vorausfahren

Verfahren zur Feststellung von Fahrzeuggeschwindigkeiten im Rahmen der Verkehrsüberwachung. Wie durch Nachfahren kann auch durch Vorausfahren mit einem Polizeifahrzeug die Geschwindigkeit eines nachfolgenden Fahrzeugs überprüft werden. Es gelten im Wesentlichen die gleichen Voraussetzungen, wobei an die Feststellung durch Vorausfahren noch höhere Anforderungen zu stellen sind, wenn kein Messgerät verwendet wird. Eine Messung kann ohne Einsatz von speziellen Systemen zur
Geschwindigkeitsmessung eigentlich nur erfolgen, wenn zwei Beamte im Fahrzeug sind. Andernfalls kann sich der fahrende Beamte allein kaum auf die Überwachung des Abstands zum nachfolgenden Fahrzeug, den vorausfahrenden Verkehr und die abgelesene Geschwindigkeit gleichzeitig konzentrieren. Alle diese Komponenten sind jedoch für eine Entscheidung im Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen von entscheidender Bedeutung und unterliegen der gerichtlichen Überprüfung.




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