Wartung Bremse, Überwachung. Kraftfahrzeughalter und -führer sind für den ordnungsgemäßen, insbesondere betriebssicheren Zustand des Kraftfahrzeugs verantwortlich. Soweit sie diesen regelmäßig durch anerkannte Fachkräfte (Kraftfahrzeugwerkstätten, Angestellte größerer Unternehmen mit Spezialausbildung) überwachen lassen, genügen sie ihrer Pflicht, andernfalls setzen sie sich der Gefahr aus, für den einem anderen Verkehrsteilnehmer zugefügten, durch einen Mangel des Fahrzeugs bedingten Schaden zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Von privater Eigenüberwachung ist daher dringend abzuraten, da sie erfahrungsgemäß nicht geeignet ist, versteckte Mängel zu entdecken (besonders an der Bremsanlage).
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