Wehrdienstausnahmen

Im Wehrpflichtgesetz
(WPflG) Lebenssachverhalte, welche die Heranziehung
zum Wehrdienst ausschließen (§§91T. WPflG). Wehrdienstausnahmen sind die Wehrdienstunfähigkeit, der Ausschluss vorn Wehrdienst, die Befreiung vom Wehrdienst, die Zurückstellung vom Wehrdienst, die Unabkömmlichstellung und bedingt die Tätigkeit im Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Entwicklungsdienst.




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