werktags

Verkehrsrechtlicher Begriff zur Einschränkung des zeitlichen Geltungsbereichs bestimmter Verkehrsregelungen. Häufig herrscht im Straßenverkehr bei der Auslegung des Regelungsinhalts des Zusatzschildes „werktags” zu Verkehrszeichen oder bei Zeitangaben zur Gebührenpflicht an Parkeinrichtungen Unklarheit über die Frage, ob der Samstag ein „Werktag” ist oder nicht. Auch wenn er heute zunehmend kein Arbeitstag mehr ist, so gilt er im juristischen Sinn jedenfalls in diesem Zusammenhang immer noch als
„Werktag” und dient nur der Abgrenzung zu Sonn-und Feiertagen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vorn 7.3.2001 - Az. 2 Ss 127/01).




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