Wert

die Einschätzung eines Gegenstandes, die sich in dem Preis ausdrückt, der als Entgelt gezahlt wird oder werden würde. Gemeiner (objektiver) W. ist der W., den der Gegenstand für jedermann hat, subjektiver W. der W. für eine bestimmte Person.

ist der Grad der Brauchbarkeit eines Gegenstands in Geld. Er ergibt sich aus dem Preis, der als Entgelt gezahlt wird oder werden würde. Im Zweifel muss er besonders ermittelt werden. Gemeiner W. (objektiver) W. ist der W., den der Gegenstand mit Rücksicht auf Zeit und Ort für jedermann hat. Subjektiver W. ist der W., den der Gegenstand gerade für eine bestimmte einzelne Person hat. Einheitswert, Streitwert Lit.: Gottschalk, G., Immobilienwertermittlung, 2. A. 2003; Tillmann, H., Tabellenhandbuch Immobilien Wertermittlung, 2007

Streitwert, Gegenstandswert, Geschäftswert, Beschwerdewert.




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