Wertberichtigungist ein Posten auf der Passivseite der Bilanz, durch den Wertansätze auf der Aktivseite für Sachanlagen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens oder Forderungen berichtigt, d. h. dem tatsächlichen Wert zum Bilanzstichtag angepasst werden können. W. ist eine mittelbare Abschreibung, § 151 ff. Aktiengesetz.
Weitere Begriffe : Patrimonialgerichtsbarkeit | Einstweilige Anordnungen | Homogenitätsprinzip |
MMnews
|