Westeuropäische Union (WEU)
Brüsseler Vertrag.
(WEU) Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und Großbritanniens vom 17. 3. 1948 war der zum gegenseitigen Beistand für den Fall der Wiederaufnahme einer deutschen Angriffspolitik durch Vertrag begründete Staatenbund, der 1954 unter Änderung des Vertragszwecks auf die Förderung der Einheit Europas um Italien und die Bundesrepublik Deutschland erweitert wurde und dessen operative Aufgaben zum 13. 11. 2000 auf die Europäische Union übertragen wurden. Lit.: Birk, E., Der Funktionswandel der Westeuropäischen Union, 1999; Brandstetter, G., Die Westeuropäische Union, 1999
, Abk. WEU: 1948 gegründet; elf Mitgliedsländer; Bündelung der kollektiven Sicherheitsinteressen der westeuropäischen Staaten; Ergänzungsfunktion zur NATO.
— Westeuropäische Union
(Westeuropäische Union) Brüsseler Vertrag.
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