Wettbewerbsregeln Bestimmungen, die das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb zu dem Zweck regeln, einem den Grundsätzen des lauteren oder der Wirksamkeit eines leistungsgerechten Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten im Wettbewerb entgegenzuwirken und ein diesen Grundsätzen entsprechendes Verhalten im Wettbewerb anzuregen. (§ 24 Abs. 2 GWB). Sie werden grundsätzlich von Wirtschafts- und Berufsvereinigungen aufgestellt und binden unmittelbar nur die in der Vereinigung zusammengeschlossenen Mitglieder. Darüber hinaus können sie jedoch als Indiz dafür dienen, welches Wettbewerbsverhalten nach der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise nach § 3 UWG als unlauter anzusehen ist (BGH GRUR 1991, 462 - Wettbewerbsrichtlinie der Privatwirtschaft).
Weitere Begriffe : Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften bzw der Europäischen Union | Einfaches Gesetz | Gemeindesatzimg |
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