Willensfreiheitist die (vermutete) Unabhängigkeit des Willens von äußeren, die Willenshandlung zwangsweise bestimmenden Umständen (z. B. Vorherbestimmung, Schicksal, Erbgut). Die Annahme der W. ist eine wesentliche Grundlage der geltenden Rechtsordnung, auf der z. B. die Begründung des Strafrechts beruht. Im Schuldrecht ist die W. konkretisiert in der Form der Vertragsfreiheit. Lit.: Spriegel, W., Willensfreiheit und Rechtsmissbrauch im Strafantragsrecht, 2003; Bieri, P., Das Handwerk der Freiheit, 2003
Weitere Begriffe : Gewerbezulassung | Akademische Grade | Grundrechtseingriff |
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