wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Selbstständige nachhaltige Tätigkeit von steuerbegünstigten Körperschaften, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht, § 14
AO. Steuerliche Bedeutung erlangt § 14 AO im Zusammenhang mit dem Ausschluss einer Steuerbefreiung wegen des Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes. Im Regelfall werden steuerbegünstigte Körperschaften unter den Voraussetzungen des § 64 AO (insbesondere hinsichtlich des Übersteigens der Besteuerungsgrenzen) mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb partiell steuerpflichtig. Abweichend hiervon tritt keine Steuerpflicht ein, wenn es sich bei der Tätigkeit um einen Zweckbetrieb i. S. d. § § 65 68 AO handelt.

ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht (§ 14 AO). Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Wird ein w. G. von einer gemeinnützigen Körperschaft unterhalten, so ist diese mit den Einnahmen aus dem w. G. grundsätzlich körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht, wenn die Einnahmen aus dem w. G. einschließlich Umsatzsteuer die Freigrenze des § 64 Abs. 3 AO in Höhe von 30 678 EUR pro Jahr nicht überschreiten. Vgl. über steuerlich unschädliche Betätigungen § 58 AO und Zweckbetriebe §§ 65-68 AO sowie Gewerbebetrieb, Betrieb, Unternehmen (USt), Körperschaftsteuer (2).




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