Wirtschaftsrisiko im Arbeitsrecht behandelt die Frage, wer das Risiko tragen muß, daß ein Betrieb nicht mehr wirtschaftlich arbeiten kann, weil z.B. kein Absatzmarkt mehr vorhanden ist oder die notwendigen Rohstoffe zu teuer werden. Da jeder für seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einzustehen hat, muß der Arbeitgeber neben dem Bethebsrisiko auch für das W. einstehen. Er muß den Arbeitnehmern daher weiterhin Lohn zahlen, es sei denn, es existiert eine spezielle Rechtsgrundlage für Lohnkürzungen. Ebenso kommen nicht ohne weiteres Lohnkürzungen oder Kündigungen in Betracht.
Weitere Begriffe : Publizität | Ehevereinbarung | Achslast von Kraftfahrzeugen |
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