Wirtschaftssicherstellungsgesetz regelt die Sicherstellung der Versorgung mit Gütern und Leistungen für Zwecke der Verteidigung, insbes. zur Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte. Es ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen insbes. über Herstellung und Verwendung von Waren der gewerblichen W., über Werkleistungen und Instandsetzungen, über Erzeugung und Zuteilung von elektrischer Energie und über Bank- und Börsengeschäfte im Spannungsund Verteidigungsfall sowie über ausreichende Vorratshaltung.
Weitere Begriffe : Erwerbsfähige Hilfebedürftige | allgemeine Leistungsklage | Protonotar |
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