Zeitarbeit Bei Zeitarbeit oder Zeitlohn bemisst sich das Arbeitsentgelt ausschließlich nach der Länge der Arbeitszeit und nicht allein nach der erbrachten Stückzahl oder dem Arbeitsergebnis. Die Bezahlung erfolgt also nach abgerechneten Stunden, Tagen oder Monaten und ist nicht leistungsbezogen. Die Vergütungshöhe pro Stunde können die Vertragsparteien frei aushandeln, jedoch darf bei Geltung eines Tarifvertrags der vereinbarte Lohn die dort vorgesehene Vergütung nicht unterschreiten.
Weitere Begriffe : Festnahme | Spezialitätenregister | Gesamthandsvermögen |
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