Zusammenschreibung von GrundstückenIm Gegensatz zur Zuschreibung von Grundstücken stellt die Z. nur eine buchungstechnische Massnahme des Grundbuchamtes dar (§ 4 GrundbuchO), die darin besteht, dass mehrere demselben Eigentümer gehörenden Grundstücke im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes eingetragen werden. An der rechtlichen Selbständigkeit der einzelnen Grundstücke ändert sich dadurch nichts.
Weitere Begriffe : fiducia | Anweisungsverhältnis, gestörtes | Untereinstandspreisverkauf |
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